Sammelregeln
Pilze sammeln im Kanton Glarus
1.–10. jedes Monats kein Sammeln · höchstens 2 kg pro Person und Tag
- Sperrzeit: 1.–10. Tag jedes Monats
- Höchstens 2 kg pro Person und Tag
- Organisiertes Sammeln verboten (ausser Kurse von Pilzvereinen und Schulklassen)
Verordnung über den Schutz der Pilze (GS IV G/3/3), Art. 1 ↗
Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗