Sammelregeln aller Kantone

Sammelregeln

Pilze sammeln im Kanton Graubünden

1.–10. jedes Monats kein Sammeln · höchstens 2 kg pro Person und Tag

  • Sperrzeit: 1.–10. Tag jedes Monats
  • Höchstens 2 kg pro Person und Tag
  • Gruppen von mehr als drei Personen verboten (Familien ausgenommen)
  • Keine Rechen, Hacken oder andere Geräte; mutwilliges Zerstören verboten
  • Kein Sammeln in Pilzschutzgebieten

Natur- und Heimatschutzverordnung (BR 496.100), Art. 12 ↗

Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗

Pilzkontrollen im Kanton Graubünden

Pilzevents im Kanton Graubünden

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