Sammelregeln aller Kantone

Sammelregeln

Pilze sammeln im Kanton Luzern

1.–7. jedes Monats kein Sammeln · höchstens 2 kg pro Person und Tag, Eierschwämme und Morcheln ½ kg

  • Sperrzeit: 1.–7. Tag jedes Monats
  • Höchstens 2 kg pro Person und Tag; Morcheln und Eierschwämme höchstens ½ kg
  • Nur ausgewachsene Pilze pflücken
  • Organisiertes Sammeln verboten (ausser Pilzvereine und Schulklassen zur Ausbildung)
  • Strengere Regeln in Pilzschutzgebieten

Verordnung zum Schutz der Pilze (SRL 715c), § 8 und § 8a ↗

Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗

Pilzkontrollen im Kanton Luzern

Pilzevents im Kanton Luzern

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