Sammelregeln
Pilze sammeln im Kanton Luzern
1.–7. jedes Monats kein Sammeln · höchstens 2 kg pro Person und Tag, Eierschwämme und Morcheln ½ kg
- Sperrzeit: 1.–7. Tag jedes Monats
- Höchstens 2 kg pro Person und Tag; Morcheln und Eierschwämme höchstens ½ kg
- Nur ausgewachsene Pilze pflücken
- Organisiertes Sammeln verboten (ausser Pilzvereine und Schulklassen zur Ausbildung)
- Strengere Regeln in Pilzschutzgebieten
Verordnung zum Schutz der Pilze (SRL 715c), § 8 und § 8a ↗
Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗