Sammelregeln
Pilze sammeln im Kanton Nidwalden
Höchstens 1 kg pro Person und Tag
- Organisiertes Sammeln verboten
- Sammeln zum Verkauf nur mit Bewilligung
- Kein Pflücken in Pflanzenschutzgebieten
Naturschutzgesetz (NG 331.1), Art. 24 ↗
Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗