Sammelregeln
Pilze sammeln im Kanton Thurgau
Höchstens 1 kg pro Person und Tag
- Höchstens 1 kg Speisepilze pro Person und Tag
- Arten der Roten Liste verboten
- Kein Sammeln in Naturschutzzonen
Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz (RB 450.11), §§ 38–40 ↗
Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗