Sammelregeln aller Kantone

Sammelregeln

Pilze sammeln im Kanton Zürich

1.–10. jedes Monats kein Sammeln · höchstens 1 kg pro Person und Tag

  • Sperrzeit: 1.–10. Tag jedes Monats
  • Höchstens 1 kg pro Person und Tag
  • Nur Pilze sammeln, die man kennt; mutwilliges Zerstören verboten
  • Für parasitische Arten wie den Hallimasch gilt die Verordnung nicht
  • Pilzschutzgebiete der Baudirektion beachten

Pilzschutzverordnung (LS 702.15), § 5 ↗

Gemeinden und Schutzgebiete können strengere Regeln haben. Ohne Gewähr. Alle Kantone bei VAPKO ↗

Pilzkontrollen im Kanton Zürich

Pilzevents im Kanton Zürich

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